Der Kassenbericht
Bei Nutzung einer Registrierkasse genügt das Kassenbuch, bei einer offenen Ladenkasse ist ein Kassenbericht anzufertigen. Sinn und Zweck ist die nachvollziehbare, systematisch richtige Ermittlung der Bareinnahmen.
Viele Menschen scheuen davor zurück, sich mit dem sensiblen Thema „Nachlassregelung“ auseinanderzusetzen. Dabei sollte dies gerade kein Störgefühl hervorrufen. Im Gegenteil: Das Wissen, alle Dinge geregelt und eine vernünftige Vorsorge getroffen zu haben, vermittelt meist Sicherheit und Gelassenheit.
Gebrauchtwarenhändler kaufen ihre Waren oft von Privatpersonen. Da Privatpersonen nicht berechtigt sind, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen, kann der Händler keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der spätere Verkauf durch den Händler unterliegt jedoch dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Um in diesen Fällen eine adäquatere Umsatzbesteuerung zu erreichen, wurde die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG eingeführt.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) gibt es in dieser Form bereits seit 13.08.2008. Zuletzt wurde es am 31.08.2015 geändert.
In der letzten Zeit erleben wir bei der Durchführung von Außenprüfungen sowie bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen eine starke Fokussierung auf Bargeschäfte. Damit solche Prüfungen reibungslos und ohne Beanstandungen ablaufen, gibt es Einiges zu beachten. Einige Hinweise möchten wir Ihnen mit diesem Infobrief mit auf den Weg geben.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seiner Wohnung, in der er seinen eigenen Hausstand führt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung einen Zweitwohnsitz an seinem Arbeitsort unterhält. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten können als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.
Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ gelten schon immer. Bereits im 14. Jahrhundert wurden Grundsätze gebildet. Einige dieser Prinzipien wurden im HGB 1985 ausdrücklich festgelegt.
Jede Schenkung unter Lebenden – auch unter Ehegatten – ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das Erbschaftsteuergesetz sieht für Zuwendungen unter Ehegatten einen Freibetrag von EUR 500.000,00 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Weiter werden einige sachliche Vergünstigungen gewährt (z. B. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, Familienwohnheim).
Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.