Kategorie 3
Jahr 2
Monat 2
Art
02
Mai
2022
Alle Infos zum 9-Euro-Ticket und der Energiepreispauschale 2022.
11
Mrz
2022
Du liebst Steuern? Wir auch!
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01
Feb
2022
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.