Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).
Im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministeriums der Finanzen vom10.01.2014 (Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15.02.2010) wurde Folgendes festgelegt:
Nimmt die pflegebedürftige Person einen Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 oder 3 EStG in Anspruch, schließt dies eine
Berücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG bei dieser Person aus.
Der BFH eröffnet durch ein Urteil, unter Umständen zeitlich begrenzt, die Möglichkeit zum Abzug von Kosten für ein Erststudium. Es ist Eile geboten, entsprechende Anträge beim
Finanzamt zu stellen, damit man von einer eventuell günstigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts profitieren kann.
Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Nachfolgend einige Hinweise zum Jugendarbeitsschutzgesetz, Altersgrenzen und Verdienstgrößen:
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
weiterlesen…
Die Nutzung des betrieblichen PKWs kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.
Nachfolgend eine Aufstellung über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:
Die Beendigung einer Kapitalgesellschaft vollzieht sich in die Auflösung, die Liquidation und schließlich die Beendigung und damit das Erlöschen als juristische Person. Gesellschaftsrechtlich lässt sich das Verfahren der Liquidation in den folgenden drei Phasen darstellen:
Trotz des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG sind Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich, wie z. B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne (= negative Kapitaleinnahmen), zurückgezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO, Verluste aus Lebensversicherungen, Verluste aus Wertpapierveräußerungen.
1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
weiterlesen…
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird
zukünftig bei allen Arbeitgebern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Aufgrund dessen wollen wir Sie hierüber informieren: