Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

01 Jun 2022

Steuererleichterungen 2022: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.

25 Mai 2022

Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Die Erwerbstätigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine muss zuvor von der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen.

12 Mai 2022

Vorstellung Ausbildung Steuerfachangestellte:r und Kauffrau/ Kaufmann Büromanagement an Realschule

Alica, Sandra und Stefan waren am 11.05. an der Mädchenrealschule Maria Ward in München und durften die Ausbildungsberufe „Steuerfachangestelle:r“ und „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ vorstellen. Die Schülerinnen waren sehr interessiert und es war spannend und interessant mit ihnen zu sprechen. Zudem konnten sie bei unserer Verlosung tolle Preise gewinnen und durften sich USB-Sticks mit nach Hause nehmen, auf denen die beiden Ausbildungen nochmal vorgestellt wurden. Wir wurden mit gutem Essen versorgt und hatten viele nette Gespräche. Nähere Infos zu den beiden Ausbildungsberufen, gibt es hier.

11 Mrz 2022

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26 Okt 2019

Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb

Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb

27 Aug 2019

Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Bei komplizierten steuerlichen Fragen können sich Firmen beim Finanzamt eine rechtssichere und kostenlose Auskunft einholen. Zum Beispiel bei Fragen rund um Löhne und Gehälter.

27 Mrz 2019

PV-Anlagen und Steuern: kein Buch mit sieben Siegeln

Wird der mit einer PV-Anlage produzierte Strom nicht nur für eigene Zwecke verbraucht, sondern auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist – also verkauft – liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, die dem Finanzamt anzuzeigen ist. Die Anzeige kann formlos erfolgen, optimaler Weise erfolgt diese mittels des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit“. Diesen findet man im Downloadbereich von www.finanzamt.bayern.de. Im Anschluss an diese Meldung wird dem Betreiber der PV-Anlage eine (neue) Steuernummer zugeteilt, die auch der Netzbetreiber für die Auszahlung der Gutschriften benötigt.