Alica, Sandra und Stefan waren am 11.05. an der Mädchenrealschule Maria Ward in München und durften die Ausbildungsberufe „Steuerfachangestelle:r“ und „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ vorstellen. Die Schülerinnen waren sehr interessiert und es war spannend und interessant mit ihnen zu sprechen. Zudem konnten sie bei unserer Verlosung tolle Preise gewinnen und durften sich USB-Sticks mit nach Hause nehmen, auf denen die beiden Ausbildungen nochmal vorgestellt wurden. Wir wurden mit gutem Essen versorgt und hatten viele nette Gespräche. Nähere Infos zu den beiden Ausbildungsberufen, gibt es hier.
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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
In der zweiten Folge „Let´s Talk about Tax or Lex“ mit Prof. Dr. Thomas Siegel geht es um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Was ist im „AÜG“ erlaubt und was nicht? Darf der/die entliehene Arbeitnehmer*in auf die Weihnachtsfeier? Wie lange dürfen Arbeitnehmer*innen „ausgeliehen“ werden? Diese Fragen und mehr werden im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hopfner geklärt.
Mitarbeitergespräche sind bei uns etwas ganz besonderes. In diesem Video zeigen wir euch, wie wir unsere Mitarbeitergespräche gestalten, um eine lockere Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Viel Spaß dabei!
Die Betriebsprüfung zu erklären kann etwas trocken und uninteressant wirken. Deswegen erklärt uns Nachwuchs-Magier Niklas die Betriebsprüfung anschaulich, kompakt und charmant mit Hilfe von ein wenig Magie.
Um seine Gesundheit zu erhalten bzw. wieder herzustellen, fallen oft hohe Kosten für Medikamente, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen usw. an, die man selber zu tragen hat. Private Ausgaben bleiben zwar normalerweise steuerlich unberücksichtigt, allerdings können besondere Situationen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, die man doch in der Steuererklärung angeben darf.
Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.
Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den gesamten aus diesen Anlagen angebotenen Strom abzunehmen und zu übertragen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind jedoch einige Dinge zu beachten.
Eine steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ist möglich, wenn man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.