„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)
Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.
Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Die Finanzverwaltung hat nun folgende offene Rechtsfragen zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (im Volksmund auch Ansparabschreibung genannt) geklärt:
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
Der Kassenbericht
Bei Nutzung einer Registrierkasse genügt das Kassenbuch, bei einer offenen Ladenkasse ist ein Kassenbericht anzufertigen. Sinn und Zweck ist die nachvollziehbare, systematisch richtige Ermittlung der Bareinnahmen.
Gebrauchtwarenhändler kaufen ihre Waren oft von Privatpersonen. Da Privatpersonen nicht berechtigt sind, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen, kann der Händler keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der spätere Verkauf durch den Händler unterliegt jedoch dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Um in diesen Fällen eine adäquatere Umsatzbesteuerung zu erreichen, wurde die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG eingeführt.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) gibt es in dieser Form bereits seit 13.08.2008. Zuletzt wurde es am 31.08.2015 geändert.
In der letzten Zeit erleben wir bei der Durchführung von Außenprüfungen sowie bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen eine starke Fokussierung auf Bargeschäfte. Damit solche Prüfungen reibungslos und ohne Beanstandungen ablaufen, gibt es Einiges zu beachten. Einige Hinweise möchten wir Ihnen mit diesem Infobrief mit auf den Weg geben.
Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ gelten schon immer. Bereits im 14. Jahrhundert wurden Grundsätze gebildet. Einige dieser Prinzipien wurden im HGB 1985 ausdrücklich festgelegt.