Kategorie 4
Jahr 3
Monat
Art
13
Mrz
2017
Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.
02
Mrz
2017
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)