Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG gehören typischerweise die Einkünfte, welche aus der Vermietung von Immobilien erzielt werden. Auf die Vermietung von Immobilien soll daher in diesem Infobrief auch näher eingegangen
werden.
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
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1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
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