Der Weg in die Selbständigkeit vollzieht sich bei vielen Neuunternehmern meist ohne größere Planungen. Diese Unternehmen werden deshalb oft günstig und schnell als Einzelunternehmen errichtet und betrieben. Erst mit der Zeit (und steigenden Umsätzen) kommen Überlegungen auf, wie die Struktur optimiert und sicherer gestaltet werden kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, wann eine Rechnung die notwendige vollständige Anschrift enthält und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung greift für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.