Ab dem 01.07.2019 hat sich im Bereich der sogenannten „Gleitzone“ einiges geändert. Die Regelung der Gleitzone wurde im Jahr 2003 eingeführt und soll Arbeitnehmer, welche knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen, entlasten. Während für den Arbeitnehmer durch die Berechnung mit einem Faktor geringere Beiträge fällig wurde, muss der Arbeitgeber die Beiträge aus dem tatsächlichen Entgelt abführen. Vorteile ergeben sich hierbei also nur für den Arbeitnehmer. Das Arbeitsentgelt innerhalb dieser Zone betrug seither zwischen EUR 450,01 und EUR 850,00.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für Entsendungen und Dienstreisen nutzen.
Der Verspätungszuschlag i.S.v. § 152 Abgabenordnung (AO) ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Er soll den ordnungsgemäßen Gang des Besteuerungsverfahrens durch den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit verbunden, die rechtzeitige Festsetzung und Zahlung der Steuern sicherstellen. Der Verspätungszuschlag hat eine Doppelfunktion. Einerseits dient er als Sanktion einer Pflichtverletzung, andererseits dient er einer auf die Zukunft gerichteten Prävention. Die Doppelfunktion kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein.
Der Weg in die Selbständigkeit vollzieht sich bei vielen Neuunternehmern meist ohne größere Planungen. Diese Unternehmen werden deshalb oft günstig und schnell als Einzelunternehmen errichtet und betrieben. Erst mit der Zeit (und steigenden Umsätzen) kommen Überlegungen auf, wie die Struktur optimiert und sicherer gestaltet werden kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, wann eine Rechnung die notwendige vollständige Anschrift enthält und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung greift für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.
Als umsatzsteuerlicher Unternehmer ist man grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500,00, ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als EUR 1.000,00, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. In diesem Fall wird nur eine Jahreserklärung abgegeben.
Um seine Gesundheit zu erhalten bzw. wieder herzustellen, fallen oft hohe Kosten für Medikamente, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen usw. an, die man selber zu tragen hat. Private Ausgaben bleiben zwar normalerweise steuerlich unberücksichtigt, allerdings können besondere Situationen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, die man doch in der Steuererklärung angeben darf.
Jeder Verein ist bestrebt als gemeinnützig zu gelten. Denn daraus ergeben sich Vorteile, wie z. B. Spendenquittungen ausstellen zu dürfen, die Möglichkeit öffentliche Zuschüsse abgreifen zu können, Einnahmen des Zweckbetriebes dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen und Steuerfreigrenzen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Viele Arbeitnehmer möchten oder müssen ihr Gehalt durch zusätzliche geringfügige Beschäftigungen – dem Minijob – aufbessern. Im Normalfall ist eine geringfügige Beschäftigung neben der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung für den Minijobber, bis auf den Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung, abgabenfrei. Von den Beiträgen in die Rentenversicherung kann sich der Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen, sodass alle Bezüge für ihn abgabenfrei bleiben.