Kategorie 1
Jahr
Monat 6
Art 2
27
Mrz
2015
Trotz des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG sind Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich, wie z. B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne (= negative Kapitaleinnahmen), zurückgezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO, Verluste aus Lebensversicherungen, Verluste aus Wertpapierveräußerungen.