Laut Rn. 151 ff. der GoBD1 müssen buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Steuerpflichtige eine Verfahrensdokumentation erstellen, aus der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahrens vollständig und schlüssig ersichtlich sind.
Scheiden Wirtschaftsgüter durch Veräußerung oder Tausch aus dem Betriebsvermögen aus, werden durch die Tatsache, dass der Buchwert meist unter dem Verkaufspreis liegt, stille Reserven aufgedeckt. Diese stellen grundsätzlich steuerpflichtigen Gewinn
dar.
Immer mehr Kunden nutzen häufig die Möglichkeit, ihre Zahlungen bargeldlos mit EC-Karte zu begleichen. Insgesamt nimmt der unbare Zahlungsverkehr erheblich zu. Bei der Erfassung in der Kassenbuchführung sind unbare Zahlungsmethoden mit großem Aufwand verbunden. Oftmals haben die Unternehmer zum einen die Bargeschäfte und die unbaren Geschäfte zu trennen sowie auch die unterschiedlichen Steuersätze der einzelnen Umsätze zu berücksichtigten.
Erwirbt ein Unternehmen einen Gegenstand, so sind folgende Fälle bezüglich der Zuordnung zu unterscheiden
1. unternehmerische Nutzung = 100 % → zwingend UV*
2. unternehmerische Nutzung ≥ 10 % und < 100 % → Wahlrecht
Eine steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ist möglich, wenn man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ab dem Jahr 2018 haben die Prüfer noch mehr Rechte und können ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung eine Kassen-Nachschau zu den Geschäftszeiten und in Ihren Geschäftsräumen vornehmen. Dies wird durch einen neuen § 146b AO geregelt. Diese Vorschrift reiht sich in eine Reihe neuer Vorschriften ein, die Betrug und Manipulation an elektronischen Kassensystemen erschweren sollen.