Kategorie 4
Jahr 3
Monat 2
Art
27
Mrz
2015
1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
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13
Mrz
2015
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird
zukünftig bei allen Arbeitgebern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Aufgrund dessen wollen wir Sie hierüber informieren: