Kategorie 3
Jahr 4
Monat 2
Art 1
12
Mai
2017
Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.
27
Apr
2017
Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.