Kategorie 3
Jahr 3
Monat 3
Art 2
17
Mai
2017
Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.
13
Mrz
2017
Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.