Kündigungen lassen sich je nach Auftragslage nicht immer vermeiden. Als Arbeitnehmer bleibt einem allenfalls die Möglichkeit eine Abfindung zu fordern. Doch welche Regelung kann man anwenden und auf worauf muss man achten, um die Steuerbelastung in diesem Veranlagungszeitraum senken zu können?
Derzeit rückt die Firma Airbnb in den Fokus der Öffentlichkeit. Zum einen wird kritisiert, dass durch die private Wohnraumvermietung den Hotels Konkurrenz gemacht wird, ohne dass die privaten Vermieter entsprechende Standards zu erfüllen haben. Zudem stört die Städte und Gemeinden, dass privater Wohnraum zweckentfremdet wird. Bei unerlaubter Wohnraumvermietung drohen hier Bußgelder durch die Kommunen.
Bei Arbeiten an vermieteten Immobilien stellt sich oft die Frage, ob Aufwendungen für die Renovierung sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar sind oder ob nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, die dann nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung geltend gemacht werden können. Der BFH hat jetzt in einem aktuellen Urteil zur Behandlung von Schäden durch einen Mieter Stellung genommen, die nach dem Erwerb der Immobilie aufgetreten sind.
Eine steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ist möglich, wenn man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.