Soloselbstständige sind von der Pandemie besonders betroffen. Warum das so ist und wie die beschlossene Neustarthilfe genau aussieht, fasst Thomas in diesem Video kompakt zusammen.
Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten:
Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.
Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.
Solidaritätszuschlag 2021
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde zum 01.01.2021 angehoben. Ca. 90 % der Steuerzahler:innen zahlen nun keinen Solidaritätszuschlag mehr und für ca. 7 % fällt weniger Solidaritätszuschlag an.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG gehören typischerweise die Einkünfte, welche aus der Vermietung von Immobilien erzielt werden. Auf die Vermietung von Immobilien soll daher in diesem Infobrief auch näher eingegangen
werden.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der ausschließlich oder überwiegend der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient.
Einige Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. Dennoch kann es sein, dass sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eine höhere Steuer errechnet. Ziel ist die leistungsgerechte Besteuerung und somit die Gleichstellung der steuerlichen Leistungsfähigkeit über einen erhöhten Steuersatz.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) unterscheidet vier Job-Arten:
1. Minijobs, bis EUR 450,00 pro Monat, bei denen der Arbeitgeber den Beitrag für den Fiskus übernimmt.
2. Arbeiten, bei denen der Monatslohn höher liegt, aber maximal das steuerfreie Existenzminimum von EUR 8.652,00 pro Jahr erreicht.
3. Ferienjobs, bei denen zwar pro Monat mehr als das steuerfreie Existenzminimum gezahlt wird, der Student im Jahr aber nicht darüber kommt.
4. Tätigkeiten, bei denen das Existenzminimum aufs Jahr gerechnet überschritten wird.
Der Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern wird nach Steuerklassen vorgenommen. Die Lohnsteuer ist auf die Jahreseinkommensteuer anzurechnen. Die untenstehenden Angaben wurden unter dem Aspekt gemacht, dass nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erwirtschaftet werden.