Kategorie 4
Jahr 3
Monat 6
Art 1
04
Jun
2017
Allgemein
Außergewöhnliche Belastungen können sich in der Einkommensteuererklärung auswirken, sofern sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dies können z. B. Krankheitskosten, Unterhaltskosten oder unter Umständen Beerdigungskosten (falls die Kosten das geerbte Vermögen übersteigen) sein, sofern sie zwangsläufig sind.
17
Mai
2017
Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.
13
Mrz
2017
Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.