Alle Infos zur Überbrückungshilfe IV: Welcher Zeitraum gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und was erstattet wird, erfahrt ihr unter anderem hier. Einige Aufwendungen sind unter anderem nicht mehr förderungsfähig. Details gibt es im Video.
Inzwischen dürfte es schon jeder Eigentümer und jede Eigentümerin wissen oder zumindest gehört haben: Die Grundsteuer wird reformiert, genauer: sie wird neu ermittelt.
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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
Wir hatten die Gelegenheit mit dem selbständigen Rechtsanwalt Klaus-W. Weifenbach zu sprechen. Zu Corona-Zeiten kamen viele Menschen in Not und haben deswegen die Soforthilfen beim Staat beantragt. Wer aber nicht berechtigt war, diese zu beziehen, hat im Nachgang ein Problem. Was nun zu tun ist, wer das prüft und ob der Staat überhaupt Kenntnis erhält, wird in diesem interessanten Interview geklärt.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuell aufgelegten Konjunkturprogramm ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmer geschaffen, die unter den Folgen der Corona Pandemie leiden – die sog. Überbrückungshilfe II.
Mitarbeitergespräche sind bei uns etwas ganz besonderes. In diesem Video zeigen wir euch, wie wir unsere Mitarbeitergespräche gestalten, um eine lockere Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Viel Spaß dabei!
Die Betriebsprüfung zu erklären kann etwas trocken und uninteressant wirken. Deswegen erklärt uns Nachwuchs-Magier Niklas die Betriebsprüfung anschaulich, kompakt und charmant mit Hilfe von ein wenig Magie.
Mit dem Corona-Konjunkturpaket wird die Umsatzsteuer befristet für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2020 abgesenkt:
– Regulärer Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 %
– Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 %
Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt. Wie grundsätzlich ist auch in der Baubranche der Zeitpunkt der (Werk-)Leistung und der (Werk-)Lieferung (bzw. Beendigung der Leistung / Übergabe bzw. Abnahme) maßgeblich und ausschlaggebend für die Entstehung der Umsatzsteuer.