Kaminkehrergebühren in voller Höhe steuerbegünstigt
Werden Handwerkerleistungen in einem Haushalt erbracht, so kann man für die Arbeitskosten eine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG erhalten. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Gutachterkosten nicht steuerbegünstigt. Bisher zählte die Finanzverwaltung auch die Gebühren für die Feuerstättenschau durch einen Kaminkehrer dazu. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker keine gutachterliche Tätigkeit sei und damit steuerbegünstigt sein könne.
Allgemeines
Die Finanzverwaltung geht von Liebhaberei aus, wenn eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht, also aus persönlichen Gründen oder aus persönlichen Neigungen, ausgeübt wird. Nur vorübergehende Verluste führen noch nicht zur Liebhaberei, falls die Tätigkeit zu positiven Einkünften führen kann.
Unterhaltszahlungen an Personen sind im Sinne des Einkommensteuergesetzes außergewöhnliche Belastungen. Typische Unterhaltsaufwendungen sind Geldzahlungen, Kauf von Kleidung und Lebensmitteln, Übernahme der Miete, etc.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seiner Wohnung, in der er seinen eigenen Hausstand führt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung einen Zweitwohnsitz an seinem Arbeitsort unterhält. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten können als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.