Kategorie 4
Jahr 2
Monat 4
Art
17
Mai
2017
Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.
13
Mrz
2017
Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.