Die Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar. Wer diese beantragen darf und Infos zum Prozedere, fasst Thomas im Video zusammen.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Verlustabzug – das betrifft Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Damit die Verluste steuerlich nicht verloren gehen, gibt es die Möglichkeit des Verlustabzuges. Wie das genau funktioniert und was es bedeutet, erklärt Thomas wieder kompakt in diesem Video.
Soloselbstständige sind von der Pandemie besonders betroffen. Warum das so ist und wie die beschlossene Neustarthilfe genau aussieht, fasst Thomas in diesem Video kompakt zusammen.
Mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer will sich der Staat an einem Teil der Vermögensübertragungen beteiligen. Damit rechtlich sichergestellt wird, dass die Finanzbehörden Kenntnis von solchen Vermögensübertragungen bekommen regelt § 30 ErbStG die Anzeigepflicht solcher Übertragungen.
Vorab zur Klarstellung: Obwohl das Gesetz Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) heißt, erfasst es neben den Erbschaften auch Schenkungen.
Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.
Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt
Solidaritätszuschlag 2021
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde zum 01.01.2021 angehoben. Ca. 90 % der Steuerzahler:innen zahlen nun keinen Solidaritätszuschlag mehr und für ca. 7 % fällt weniger Solidaritätszuschlag an.
Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.
Werbungskosen sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern.
Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind:
1. Die Werbungkosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sind Aufwendungen zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst, ist eine Aufteilung
möglich, wenn der beruflich veranlasste Teil erkennbar und von nicht untergeordneter Bedeutung ist.
2. Auch vorab entstandene Werbungskosten können geltend gemacht werden – z. B. Bewerbungskosten.
3. Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, können auch abgezogen werden.
4. Berücksichtigt werden die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden. Es gilt das Abflussprinzip.