Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Die Änderungen für 2021 im Vergleich zu 2020 sind hier aufgeführt.
Die Überbrückungshilfe III ist ab jetzt beantragbar. Wer den Antrag stellen darf, wer nicht antragsberechtigt ist und Sonderfragen zu den geförderten Fixkosten, wird in diesem Video beantwortet.
Die Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar. Wer diese beantragen darf und Infos zum Prozedere, fasst Thomas im Video zusammen.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Verlustabzug – das betrifft Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Damit die Verluste steuerlich nicht verloren gehen, gibt es die Möglichkeit des Verlustabzuges. Wie das genau funktioniert und was es bedeutet, erklärt Thomas wieder kompakt in diesem Video.
Soloselbstständige sind von der Pandemie besonders betroffen. Warum das so ist und wie die beschlossene Neustarthilfe genau aussieht, fasst Thomas in diesem Video kompakt zusammen.
Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.
Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt
Solidaritätszuschlag 2021
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde zum 01.01.2021 angehoben. Ca. 90 % der Steuerzahler:innen zahlen nun keinen Solidaritätszuschlag mehr und für ca. 7 % fällt weniger Solidaritätszuschlag an.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der ausschließlich oder überwiegend der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient.