Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 02.06.2021 verfügt, dass kleine Photovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerk (BHKW) als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind. Das heißt, dass weder Gewinne noch Verluste bei der Besteuerung berücksichtigt werden.
Pünktlich zum Start in den hoffentlich sonnigen Sommer, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine große Überraschung für Besitzer:innen von kleinen Photovoltaikanlagen
bzw. Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Mit Schreiben vom 02. Juni 2021 wird verfügt, dass diese kleinen Anlagen grundsätzlich als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind, also sowohl Gewinne als auch Verluste bei der Besteuerung nicht mehr berücksichtigt werden.
Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit Corona hat der Versandhandel massiv an Bedeutung gewonnen. Wegen der hochgradigen Professionalisierung der Logistiger:innen, spielen Landesgrenzen beim Versandhandel keine
große Rolle mehr. Wird die Ware von inländischer Kundschaft bei einem inländischen Versandhandel bestellt und geliefert, stellt dieser Fall umsatzsteuerlich keine besondere Herausforderung dar.
Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist in Zorneding zu Hause. Zorneding liegt auf einer Endmoräne, im Übergang zur Münchner Schotterebene. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass nach
einer relativ dünnen Schicht von Humus Schotter, also Kies, zum Vorschein kommt und dieser recht einfach abbaubar ist. Zahlreiche Kieswerke zeugen davon, und auch mancher Badesee ist das Ergebnis jahrelangen Kiesabbaus.
Die USA möchte von Creators auf Youtube künftig Steuern einziehen. Deutschland hat zwar mit den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen, ihr müsst aber trotzdem aktiv werden, wenn ihr in irgendeiner Form Einnahmen über Youtube generiert. Felix erklärt euch, was ihr tun müsst, um unnötige Steuerbelastung zu verhindern.
Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt
In der zweiten Folge „Let´s Talk about Tax or Lex“ mit Prof. Dr. Thomas Siegel geht es um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Was ist im „AÜG“ erlaubt und was nicht? Darf der/die entliehene Arbeitnehmer*in auf die Weihnachtsfeier? Wie lange dürfen Arbeitnehmer*innen „ausgeliehen“ werden? Diese Fragen und mehr werden im Interview mit Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hopfner geklärt.
Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb
Bei komplizierten steuerlichen Fragen können sich Firmen beim Finanzamt eine rechtssichere und kostenlose Auskunft einholen. Zum Beispiel bei Fragen rund um Löhne und Gehälter.