Jugendliche, d. h. junge Menschen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen – im Kalenderjahr einer Beschäftigung in den Schulferien für höchstens vier Wochen nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage-Woche höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wie diese 20 Tage auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben, so dass mehrere kürzere Ferienjobs oder ein langer Ferienjob in den Sommerferien denkbar sind.
Das Statusfeststellungsverfahren ist für Gesellschafter-Geschäftsführer die einzige Methode um sicher gehen zu können, rechtsverbindlich die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit prüfen zu lassen.
„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)
Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.
Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)