Alle Infos zur Überbrückungshilfe IV: Welcher Zeitraum gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und was erstattet wird, erfahrt ihr unter anderem hier. Einige Aufwendungen sind unter anderem nicht mehr förderungsfähig. Details gibt es im Video.
Inzwischen dürfte es schon jeder Eigentümer und jede Eigentümerin wissen oder zumindest gehört haben: Die Grundsteuer wird reformiert, genauer: sie wird neu ermittelt.
Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Die Neustarthilfe ist jetzt beantragbar. Im Video werden die wichtigsten Fragen beantwortet: wer ist antragberechtigt, wie hoch ist die Förderung, welche Voraussetzungen brauchen Soloselbstständige, um die Förderung zu bekommen, etc.?
Unternehmen, die eine elektronische Kasse führen, müssen diese bis zu 31.03.2021 mit einem TSE-Modul ausstatten. Nähre Infos dazu, gibt´s im Video.