Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten:
Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.
Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.
Wir hatten die Gelegenheit mit dem selbständigen Rechtsanwalt Klaus-W. Weifenbach zu sprechen. Zu Corona-Zeiten kamen viele Menschen in Not und haben deswegen die Soforthilfen beim Staat beantragt. Wer aber nicht berechtigt war, diese zu beziehen, hat im Nachgang ein Problem. Was nun zu tun ist, wer das prüft und ob der Staat überhaupt Kenntnis erhält, wird in diesem interessanten Interview geklärt.
Die Bundesregierung hat mit dem aktuell aufgelegten Konjunkturprogramm ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmer geschaffen, die unter den Folgen der Corona Pandemie leiden – die sog. Überbrückungshilfe II.
Darf man als Modeblogger:in oder Influencer:in seine Kleidung, die man ja für seine Arbeit braucht, steuerlich abziehen? Felix
hat in diesem Video Tipps für euch, wie ihr das am besten macht, damit das Finanzamt zufrieden ist.
Müssen kostenlose Geschenke oder Dienstleistungen an Influencer:innen, Blogger:innen und YouTuber:innen eigentlich in der Steuererklärung angegeben werden? Felix klärt euch im Video darüber auf.
Muss man als Youtuber:in, Blogger:in oder Influencer:in eigentlich ab dem ersten Euro, den man verdient, Steuern zahlen? Die Antwort hat Felix für euch im Video.
Blogger:innen, Youtuber:innen und Inluencer:innen aufgepasst. Ihr werdet in Zukunft genauer unter die Lupe genommen. Das kann eventuell sogar teuer und ärgerlich werden. Wer gerade so ein großes Interesse an eurer Branche hat und warum, erfahrt ihr im Video. Reinschauen lohnt sich!
§ 19 UStG regelte bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2019 folgendes:
Unternehmer, welche die Umsatzgrenze in Höhe von EUR 17.500,00 nicht überschritten haben, und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer „Kleinunternehmer“ ist, kann insoweit davon profitieren, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss.