Alica, Sandra und Stefan waren am 11.05. an der Mädchenrealschule Maria Ward in München und durften die Ausbildungsberufe „Steuerfachangestelle:r“ und „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ vorstellen. Die Schülerinnen waren sehr interessiert und es war spannend und interessant mit ihnen zu sprechen. Zudem konnten sie bei unserer Verlosung tolle Preise gewinnen und durften sich USB-Sticks mit nach Hause nehmen, auf denen die beiden Ausbildungen nochmal vorgestellt wurden. Wir wurden mit gutem Essen versorgt und hatten viele nette Gespräche. Nähere Infos zu den beiden Ausbildungsberufen, gibt es hier.
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Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es können pro Kind Kosten bis zu EUR 6.000,00 angesetzt und folglich bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr abgezogen werden.
Um seine Gesundheit zu erhalten bzw. wieder herzustellen, fallen oft hohe Kosten für Medikamente, Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen usw. an, die man selber zu tragen hat. Private Ausgaben bleiben zwar normalerweise steuerlich unberücksichtigt, allerdings können besondere Situationen zu außergewöhnlichen Belastungen führen, die man doch in der Steuererklärung angeben darf.
Erwirbt ein Unternehmen einen Gegenstand, so sind folgende Fälle bezüglich der Zuordnung zu unterscheiden
1. unternehmerische Nutzung = 100 % → zwingend UV*
2. unternehmerische Nutzung ≥ 10 % und < 100 % → Wahlrecht
Eine steuerliche Anerkennung von Umzugskosten ist möglich, wenn man aus beruflichen Gründen umgezogen ist. Die Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Lieferungen i. S. d. § 25b (2) UStG oder / und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführen, bei denen der Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat die Steuer schuldet, haben so genannte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Somit soll die zutreffende Besteuerung bei diesen grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden. Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der ausschließlich oder überwiegend der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient.
Einige Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. Dennoch kann es sein, dass sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eine höhere Steuer errechnet. Ziel ist die leistungsgerechte Besteuerung und somit die Gleichstellung der steuerlichen Leistungsfähigkeit über einen erhöhten Steuersatz.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) unterscheidet vier Job-Arten:
1. Minijobs, bis EUR 450,00 pro Monat, bei denen der Arbeitgeber den Beitrag für den Fiskus übernimmt.
2. Arbeiten, bei denen der Monatslohn höher liegt, aber maximal das steuerfreie Existenzminimum von EUR 8.652,00 pro Jahr erreicht.
3. Ferienjobs, bei denen zwar pro Monat mehr als das steuerfreie Existenzminimum gezahlt wird, der Student im Jahr aber nicht darüber kommt.
4. Tätigkeiten, bei denen das Existenzminimum aufs Jahr gerechnet überschritten wird.