Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

04 Dez 2023
03 Dez 2023
02 Dez 2023

Adventskalender Türchen 2

Türchen 2 unseres Adventskalenders wird geöffnet. Die Spende kommt der Bayerischen Krebsgesellschaft zugute.

01 Dez 2023

Adventskalender Türchen 1

Türchen 1 unseres Spenden-Adventskalender wird geöffnet:)

30 Nov 2023

Adventskalender in Form von Spenden

Dieses Jahr haben wir die Möglichkeit im Rahmen eines Adventskalenders, Gutes zu tun. Thomas stellt jedem Mitarbeiter EUR 50,00 zur Verfügung, die er/sie dann eine gemeinnützige Einrichtung aus der Umgebung spenden darf. Wir finden das eine tolle Aktion und freuen uns sehr darüber. Danke, lieber Thomas.

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung Gaststätten und Hotels

Die Mehrwertsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt nicht wie bei anderen Umsätzen bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 30.06.2021. Die MwSt wird für ein Jahr, also vom 01.07.2020 – 30.06.2021, grundsätzlich von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.

05 Okt 2017

Unentgeltliche Wertabgaben im Umsatzsteuerrecht

Würde es die Regelungen des § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG nicht geben, würde der Unternehmer private Entnahmen oder private Verwendung von Gegenständen des Unternehmens verwenden / entnehmen können, ohne mit der Umsatzsteuer belastet zu werden. Der Unternehmer hat die Vorsteuer aus dem Kauf gezogen und wäre somit nicht, wie alle anderen Endverbraucher, mit der Umsatzsteuer
belastet.

23 Mrz 2017

Rechnungen richtig fakturieren: Folgen fehlerhafter Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Fehlerhafte Rechnungen, vor allem bei den Pflichtangaben, sind ärgerlich, dürfen aber in den meisten Fällen korrigiert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Aussteller die Rechnung berichtigt. Daher ist es erforderlich, dass sich beide Unternehmer absprechen, um dabei einheitlich vorzugehen und nicht den Vorsteuerabzug zu riskieren bzw. auf den Steuern „sitzen“ zu bleiben.

25 Feb 2017

Umsatzsteuer: Keine Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung von Dritter Seite

Im Gegensatz zu einem direkt gewährten Preisnachlass des Lieferanten oder Verkäufers, führen Rabatte oder Preisnachlässe von dritter Seite zu keiner Minderung der Bemessungsgrundlage. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil vom 16.01.2014 und der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 27.02.2014 klar und widersprechen damit der nationalen Rechtsaufassung (Abschnitt 17.2 Absatz 10 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlasse).