Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

07 Okt 2018

Rentner im Minijob

Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.

16 Jul 2018

Fünftelregelung

Kündigungen lassen sich je nach Auftragslage nicht immer vermeiden. Als Arbeitnehmer bleibt einem allenfalls die Möglichkeit eine Abfindung zu fordern. Doch welche Regelung kann man anwenden und auf worauf muss man achten, um die Steuerbelastung in diesem Veranlagungszeitraum senken zu können?

12 Nov 2017

Kalamitätsschäden

Was sind Kalamitätsschäden?
Kalamitätsschäden sind Holznutzungen infolge von höherer Gewalt. Dies sind Holzverkäufe, die infolge von Schäden durch bspw. Eis-, Schnee-, Windbruch, Käferfraß oder ein anderes Naturereignis veranlasst werden. Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen, gehören nicht zu den Kalamitätsschäden. Für Kalamitätsschäden ist unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz nach § 34b EStG anwendbar.

13 Aug 2017

Überblick der steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer

Im Folgenden werden die steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer vorgestellt. Für ein besseres Verständnis werden Beispiele genannt.

24 Jun 2017

Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft am Beispiel eines Hofladens

„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)

02 Mrz 2017

Veranstaltungen aus besonderem dienstlichem Anlass eines Arbeitnehmers / Betriebsveranstaltungen

Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)