Zum sechsten Mal in Folge wurden wir mit dem Label „Digitale Kanzlei“ der DATEV ausgezeichnet. Darüber freuen wir uns sehr. Wir entwickeln uns täglich für Sie und eine starke Zusammenarbeit weiter, wofür auch diese Auszeichnung steht.
In sozialen Medien wird viel über PKW-Leasing-Modelle für Ehepartner diskutiert. Doch ist es wirklich so einfach und vorteilhaft, wie oft dargestellt? Der Ehegatte erwirbt das Firmenfahrzeug selbst und vermietet diesen PKW weiter an den Unternehmer-Ehegatten (Ehegatten-Vorschaltmodell).
Zum Jahreswechsel 2024 gibt es wieder einige steuerliche Änderungen und Erleichterungen, wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Zudem verzögern sich die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss. Alle Details lesen Sie in diesem Infobrief.
Da unsere Weihnachtsfeier dieses Jahr aufgrund von Corona ausfallen musste, tun wir mit dem Geld etwas Gutes.
Natürlich sind wir nach wie vor für Sie da. Wie Sie uns im Moment am besten erreichen und Termine wahrnehmen, erklärt Prof. Dr. Siegel im Video.
Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 02.06.2021 verfügt, dass kleine Photovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerk (BHKW) als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind. Das heißt, dass weder Gewinne noch Verluste bei der Besteuerung berücksichtigt werden.