Ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil / Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto / Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels
Diese und weitere interessante Neuerungen aus der Steuerwelt zum Mai 2023 lesen Sie in diesem Artikel.
Seit Anfang April haben wir Verstärkung im Sekretariat. Herzlich Willkommen Petra Pregler. Wir freuen uns, dass du in unserem Team bist.
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.
Weitere interessante Neuerungen aus der Steuerwelt zum April 2023 lesen Sie in diesem Artikel.
Im Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz brachte erhebliche steuerliche Änderungen bei Photovoltaikanlagen und dies zum Teil rückwirkend ab 2022.
Die Dezember-Soforthilfe ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.
Weitere interessante steuerliche Neuerungen lesen Sie in diesem Artikel.
Alle wichtigen steuerlichen Neuerungen für Februar 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Werbungskosen sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern.
Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind:
1. Die Werbungkosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sind Aufwendungen zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst, ist eine Aufteilung
möglich, wenn der beruflich veranlasste Teil erkennbar und von nicht untergeordneter Bedeutung ist.
2. Auch vorab entstandene Werbungskosten können geltend gemacht werden – z. B. Bewerbungskosten.
3. Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, können auch abgezogen werden.
4. Berücksichtigt werden die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden. Es gilt das Abflussprinzip.