Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

11 Jan 2024

PKW-Leasing an Ehegatten

In sozialen Medien wird viel über PKW-Leasing-Modelle für Ehepartner diskutiert. Doch ist es wirklich so einfach und vorteilhaft, wie oft dargestellt? Der Ehegatte erwirbt das Firmenfahrzeug selbst und vermietet diesen PKW weiter an den Unternehmer-Ehegatten (Ehegatten-Vorschaltmodell).

01 Jan 2024

Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel 2024 gibt es wieder einige steuerliche Änderungen und Erleichterungen, wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Zudem verzögern sich die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss. Alle Details lesen Sie in diesem Infobrief.

23 Aug 2020

Mitarbeitergespräche bei uns in der Kanzlei: so laufen sie ab

Mitarbeitergespräche sind bei uns etwas ganz besonderes. In diesem Video zeigen wir euch, wie wir unsere Mitarbeitergespräche gestalten, um eine lockere Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Viel Spaß dabei!

17 Jul 2020

Niklas zaubert: Betriebsprüfung magisch erklärt

Die Betriebsprüfung zu erklären kann etwas trocken und uninteressant wirken. Deswegen erklärt uns Nachwuchs-Magier Niklas die Betriebsprüfung anschaulich, kompakt und charmant mit Hilfe von ein wenig Magie.

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung Baugewerbe sowie Anzahlungen und Bauleistungen

Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt. Wie grundsätzlich ist auch in der Baubranche der Zeitpunkt der (Werk-)Leistung und der (Werk-)Lieferung (bzw. Beendigung der Leistung / Übergabe bzw. Abnahme) maßgeblich und ausschlaggebend für die Entstehung der Umsatzsteuer.

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung im Zusammenhang mit Dauerleistungen / -verträgen

Bei Dauerleistungen / -verträgen handelt es sich regelmäßig um sonstige Leistungen (z. B. Vermietung, Leasing, Wartung, Überwachung, laufende Finanz- und Lohnbuchführung).

27 Feb 2020

Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG

Wenn eine Wohnung(-en) durch Baumaßnahmen neu hergestellt wurde(-n), oder sie bis zum Endes Jahres der Fertigstellung angeschafft wurden, kann eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % jährlich, zusätzlich zur normalen Abschreibung, in Anspruch genommen werden.