Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung greift für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.
Im Folgenden werden die steuerfreien bzw. nicht lohnsteuerbaren Zuwendungen an den Arbeitnehmer vorgestellt. Für ein besseres Verständnis werden Beispiele genannt.
Jugendliche, d. h. junge Menschen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen – im Kalenderjahr einer Beschäftigung in den Schulferien für höchstens vier Wochen nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage-Woche höchstens 20 Arbeitstage im Kalenderjahr. Wie diese 20 Tage auf die amtlich festgelegten Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben, so dass mehrere kürzere Ferienjobs oder ein langer Ferienjob in den Sommerferien denkbar sind.
Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)