Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer. Der Staat möchte damit verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, kommt aber den Firmen zugute, da man die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen kann. Gleichzeitig werden etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres vermieden.
Wichtig für alle Unternehmer ist die korrekte Ausstellung der Rechnungen. Fehlen hier Pflichtangaben, drohen Geldbußen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir hier die Pflichtangaben sowie Sonderfälle aufgeführt.
Die Sofortmeldung ist eine Zusatzmeldung an die Deutsche Rentenversicherung, zu der einige Branchen verpflichtet sind. Sie dient der Bekämpfung illegaler Beschäftigungen. Welche Branchen betroffen sind und was von Unternehmen zu melden ist, lesen Sie hier.
Bei selbständig Tätigen in kleinen Unternehmen ist dringend zu raten, dass diese selbständig Tätigen einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.
Durch den Erwerb eigener Anteile kann ein Gesellschafter ausscheiden, ohne dass ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden muss oder die verbleibenden Gesellschafter die Anteile erwerben müssen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die verbleibenden Gesellschafter nicht die nötigen liquiden Mittel zum Ankauf der Anteile verfügen.
Bereits in den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl von Änderungen und neuen Vorschriften für elektronische Kassensysteme. Nun treten für das kommende Jahr weitere Verschärfungen in Kraft.
Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb
Rückwirkend zum 01.01.2017 hat sich durch das Bürokratieentlastungsgesetz vom 12.05.2017 der Höchstbetrag für Kleinbetragsrechnungen auf EUR 250,00 (vorher EUR 150,00) erhöht.
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Kosten für Krankheit, Unterhalt, etc.: Solche Ausgaben können Sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen teilweise von der Steuer absetzen.