Bei komplizierten steuerlichen Fragen können sich Firmen beim Finanzamt eine rechtssichere und kostenlose Auskunft einholen. Zum Beispiel bei Fragen rund um Löhne und Gehälter.
Wie in jedem Jahr erfolgte auch in diesem Jahr zum 01.07. die Rentenerhöhung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Renten wurden im Rentengebiet West um 3,18 % erhöht und im Rentengebiet Ost um 3,91 %. Was auf den ersten Blick einen jeden Rentner erfreut, ist auf dem zweiten Blick immer mit einer vollen Besteuerung des Erhöhungsbetrages zu sehen.
Ab dem 01.07.2019 hat sich im Bereich der sogenannten „Gleitzone“ einiges geändert. Die Regelung der Gleitzone wurde im Jahr 2003 eingeführt und soll Arbeitnehmer, welche knapp über der „Geringfügigkeitsgrenze“ verdienen, entlasten. Während für den Arbeitnehmer durch die Berechnung mit einem Faktor geringere Beiträge fällig wurde, muss der Arbeitgeber die Beiträge aus dem tatsächlichen Entgelt abführen. Vorteile ergeben sich hierbei also nur für den Arbeitnehmer. Das Arbeitsentgelt innerhalb dieser Zone betrug seither zwischen EUR 450,01 und EUR 850,00.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 für Entsendungen und Dienstreisen nutzen.
Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung greift für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.