Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Computerhardware und Software stellen den Kernbereich der Digitalisierung dar und unterliegen somit einem immer schnelleren Wandel.
Aufgrund des raschen technischen Fortschritts, wurde nun die Nutzungsdauer für Computerhardware und Software mit BMF-Schreiben vom 26.02.2021 an die tatsächlichen Werte angepasst.
Für das im Jahr 2020 bezogene Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer:innen erstmalig die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung eintreten.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen. Die Änderungen für 2021 im Vergleich zu 2020 sind hier aufgeführt.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.
Solidaritätszuschlag 2021
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde zum 01.01.2021 angehoben. Ca. 90 % der Steuerzahler:innen zahlen nun keinen Solidaritätszuschlag mehr und für ca. 7 % fällt weniger Solidaritätszuschlag an.
Bei einem häuslichen Arbeitszimmer handelt es sich um einen Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und der ausschließlich oder überwiegend der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dient.
Einige Lohnersatzleistungen sind steuerfrei. Dennoch kann es sein, dass sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eine höhere Steuer errechnet. Ziel ist die leistungsgerechte Besteuerung und somit die Gleichstellung der steuerlichen Leistungsfähigkeit über einen erhöhten Steuersatz.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) unterscheidet vier Job-Arten:
1. Minijobs, bis EUR 450,00 pro Monat, bei denen der Arbeitgeber den Beitrag für den Fiskus übernimmt.
2. Arbeiten, bei denen der Monatslohn höher liegt, aber maximal das steuerfreie Existenzminimum von EUR 8.652,00 pro Jahr erreicht.
3. Ferienjobs, bei denen zwar pro Monat mehr als das steuerfreie Existenzminimum gezahlt wird, der Student im Jahr aber nicht darüber kommt.
4. Tätigkeiten, bei denen das Existenzminimum aufs Jahr gerechnet überschritten wird.