Im Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz brachte erhebliche steuerliche Änderungen bei Photovoltaikanlagen und dies zum Teil rückwirkend ab 2022.
Im deutschen Nachweisgesetzt (NachwG) werden die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses festgehalten, nach welchen sich Arbeitsgeber richten müssen. Dies kann in Form eines Arbeitsvertrages oder in einer anderen Niederschrift passieren. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente, einheitliche und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, wurde zum 1. August 2022 das Nachweisgesetz geändert. Bisherigen Pflichtangaben wurden erweitert, bzw. müssen konkreter festgehalten werden.
Die Dezember-Soforthilfe ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.
Weitere interessante steuerliche Neuerungen lesen Sie in diesem Artikel.
Die Sofortmeldung ist eine Zusatzmeldung an die Deutsche Rentenversicherung, zu der einige Branchen verpflichtet sind. Sie dient der Bekämpfung illegaler Beschäftigungen. Welche Branchen betroffen sind und was von Unternehmen zu melden ist, lesen Sie hier.
Alle wichtigen steuerlichen Neuerungen für Februar 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Bei selbständig Tätigen in kleinen Unternehmen ist dringend zu raten, dass diese selbständig Tätigen einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.
Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen
Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Aufmerksamkeiten
Bloße Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören, sind Sachleistungen seitens des Arbeitsgebers, die auch in gesellschaftlichem Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner Zeit ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (R 19.6 EStG). Dies gilt bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inkl. MwSt).