Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Alle Infos zur Überbrückungshilfe IV: Welcher Zeitraum gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und was erstattet wird, erfahrt ihr unter anderem hier. Einige Aufwendungen sind unter anderem nicht mehr förderungsfähig. Details gibt es im Video.
Inzwischen dürfte es schon jeder Eigentümer und jede Eigentümerin wissen oder zumindest gehört haben: Die Grundsteuer wird reformiert, genauer: sie wird neu ermittelt.
Natürlich sind wir nach wie vor für Sie da. Wie Sie uns im Moment am besten erreichen und Termine wahrnehmen, erklärt Prof. Dr. Siegel im Video.
Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Die Neustarthilfe ist jetzt beantragbar. Im Video werden die wichtigsten Fragen beantwortet: wer ist antragberechtigt, wie hoch ist die Förderung, welche Voraussetzungen brauchen Soloselbstständige, um die Förderung zu bekommen, etc.?