Muss man als Youtuber:in, Blogger:in oder Influencer:in eigentlich ab dem ersten Euro, den man verdient, Steuern zahlen? Die Antwort hat Felix für euch im Video.
Blogger:innen, Youtuber:innen und Inluencer:innen aufgepasst. Ihr werdet in Zukunft genauer unter die Lupe genommen. Das kann eventuell sogar teuer und ärgerlich werden. Wer gerade so ein großes Interesse an eurer Branche hat und warum, erfahrt ihr im Video. Reinschauen lohnt sich!
Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt. Wie grundsätzlich ist auch in der Baubranche der Zeitpunkt der (Werk-)Leistung und der (Werk-)Lieferung (bzw. Beendigung der Leistung / Übergabe bzw. Abnahme) maßgeblich und ausschlaggebend für die Entstehung der Umsatzsteuer.
Bei Dauerleistungen / -verträgen handelt es sich regelmäßig um sonstige Leistungen (z. B. Vermietung, Leasing, Wartung, Überwachung, laufende Finanz- und Lohnbuchführung).
§ 19 UStG regelte bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2019 folgendes:
Unternehmer, welche die Umsatzgrenze in Höhe von EUR 17.500,00 nicht überschritten haben, und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer „Kleinunternehmer“ ist, kann insoweit davon profitieren, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss.
Wenn eine Wohnung(-en) durch Baumaßnahmen neu hergestellt wurde(-n), oder sie bis zum Endes Jahres der Fertigstellung angeschafft wurden, kann eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % jährlich, zusätzlich zur normalen Abschreibung, in Anspruch genommen werden.
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird ab dem 01.01.2020 auf EUR 22.000,00 erhöht (bisher EUR 17.500,00).
Bankbelege
Kontoauszüge sind aufsteigend zu sortieren.
Beispiel:
Kontoauszug Nr. 1 Blatt 1 und darauf Blatt 2, dann Blatt 3 usw. – es folgt Kontoauszug Nr. 2 Blatt 1 und dann Blatt 2 usw.
Hinter dem jeweiligen Kontoauszug sind die Belege abzuheften, deren Geldeingang oder -ausgang auf dem jeweiligen Kontoauszug verzeichnet ist.
Steuerliche Behandlung von Verlusten bei KapGes
• Steuerliche Verluste werden wie ein positives Einkommen nach den Vorschriften von EStG und KStG ermittelt.
• Auch für KapGes gilt § 10d EStG, d. h. ein einjähriger Verlustrücktrag und zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag und
gesonderte Feststellung zum Ende jeden Kalenderjahres.
Folgende Anleitung soll helfen, verschiedene Kriterien bei der Gründung einer GmbH zu beachten.