§ 19 UStG regelte bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2019 folgendes:
Unternehmer, welche die Umsatzgrenze in Höhe von EUR 17.500,00 nicht überschritten haben, und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer „Kleinunternehmer“ ist, kann insoweit davon profitieren, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss.
Wenn eine Wohnung(-en) durch Baumaßnahmen neu hergestellt wurde(-n), oder sie bis zum Endes Jahres der Fertigstellung angeschafft wurden, kann eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % jährlich, zusätzlich zur normalen Abschreibung, in Anspruch genommen werden.
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird ab dem 01.01.2020 auf EUR 22.000,00 erhöht (bisher EUR 17.500,00).
Die Finanzverwaltung hat nun folgende offene Rechtsfragen zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (im Volksmund auch Ansparabschreibung genannt) geklärt:
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Lieferungen i. S. d. § 25b (2) UStG oder / und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführen, bei denen der Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat die Steuer schuldet, haben so genannte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Somit soll die zutreffende Besteuerung bei diesen grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden. Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG gehören typischerweise die Einkünfte, welche aus der Vermietung von Immobilien erzielt werden. Auf die Vermietung von Immobilien soll daher in diesem Infobrief auch näher eingegangen
werden.
Der Kassenbericht
Bei Nutzung einer Registrierkasse genügt das Kassenbuch, bei einer offenen Ladenkasse ist ein Kassenbericht anzufertigen. Sinn und Zweck ist die nachvollziehbare, systematisch richtige Ermittlung der Bareinnahmen.
In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.
Gebrauchtwarenhändler kaufen ihre Waren oft von Privatpersonen. Da Privatpersonen nicht berechtigt sind, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen, kann der Händler keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der spätere Verkauf durch den Händler unterliegt jedoch dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Um in diesen Fällen eine adäquatere Umsatzbesteuerung zu erreichen, wurde die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG eingeführt.