Zum sechsten Mal in Folge wurden wir mit dem Label „Digitale Kanzlei“ der DATEV ausgezeichnet. Darüber freuen wir uns sehr. Wir entwickeln uns täglich für Sie und eine starke Zusammenarbeit weiter, wofür auch diese Auszeichnung steht.
Zum Jahreswechsel 2024 gibt es wieder einige steuerliche Änderungen und Erleichterungen, wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen. Zudem verzögern sich die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss. Alle Details lesen Sie in diesem Infobrief.
Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen
Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.
Schon wieder haben wir ein neues Gesicht im Team: Barbara Roith hat heute bei uns angefangen. Als Studentin im Bereich „Steuerrecht“ passt sie perfekt zu uns.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Ramona und Sandra waren gemeinsam auf dem Berufsinformationsabend an der Realschule Vaterstetten und haben sich mit den Schülerinnen und Schülern zum Beruf Steuerfachangestellte/-r ausgetauscht und den Beruf vorgestellt.
Schon wieder dürfen wir uns über Verstärkung im Team freuen:) Seit dieser Woche unterstützen uns Natalie Srbinoska und Jasmin Huber mit ihren Erfahrungen als Steuerfachangestellte. Wir wünschen einen guten Einstand.
1. Mindestlohn steigt zum 01.10.2022 auf EUR 12,00 brutto pro Stunde
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich nunmehr auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs) aus.
2. Minijob-Grenze steigt zum 01.10.2022 auf EUR 520,00 pro Monat
Wir freuen uns riesig über unsere neue Kollegin Gülay Erdogan. Sie ist seit dieser Woche als Steuerberaterin bei uns. Herzlich willkommen!