Hier stellt sich der Steuerfachangestellte Stefan Schimpf vor.
Steuerfachwirt Sebastian erzählt, wann und wie er in die Steuerkanzlei gekommen ist. Welche Aufgaben hat er und was macht die Steuerkanzlei als Arbeitsplatz so besonders?
Das Video ist im Rahmen unseres Imagefilmes entstanden und wurde von der Produktionsfirma EVO7 GmbH erstellt.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Wer ist Ramona und warum arbeitet sie gerne in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Was macht die Kanzlei aus? Das verrät sie in diesem Video.
Für was steht die Kanzlei? Wie arbeitet es sich in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Und was hat die Kanzlei mit Wald zu tun? Das sehen Sie in unserem aktuellen Imagefilm. Produziert wurde der Film von der Film- und Fernsehproduktionsfirma EVO 7 GmbH in München.
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.
Vom 1. Juni bis 31. August gibt es bundesweit voraussichtlich das 9-Euro-Ticket, das im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes beschlossen wurde. Das Finanzierungspaket dazu wurde noch nicht verabschiedet, das soll Ende der Kalenderwoche 20 passieren.