Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.
Kündigungen lassen sich je nach Auftragslage nicht immer vermeiden. Als Arbeitnehmer bleibt einem allenfalls die Möglichkeit eine Abfindung zu fordern. Doch welche Regelung kann man anwenden und auf worauf muss man achten, um die Steuerbelastung in diesem Veranlagungszeitraum senken zu können?
REITs sind Instrumente zur indirekten Immobilienanlage mit steuertransparenter Besteuerung. Die Terminologie knüpft an die US-amerikanische Bezeichnung Real Estate Investment Trust an. In Deutschland hat sich die indirekte Immobilienanlage vor allem in Form der offenen und geschlossenen Immobilienfonds vollzogen. REITs wurden in Deutschland erst durch das REITG (Gesetz über Deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen) geregelt.
Erwirbt ein Unternehmen einen Gegenstand, so sind folgende Fälle bezüglich der Zuordnung zu unterscheiden
1. unternehmerische Nutzung = 100 % → zwingend UV*
2. unternehmerische Nutzung ≥ 10 % und < 100 % → Wahlrecht