Steuerberaterin Nicole Mergner stellt sich in diesem Portrait vor.
Hier stellt sich der Steuerfachangestellte Stefan Schimpf vor.
Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.
Steuerfachwirt Sebastian erzählt, wann und wie er in die Steuerkanzlei gekommen ist. Welche Aufgaben hat er und was macht die Steuerkanzlei als Arbeitsplatz so besonders?
Das Video ist im Rahmen unseres Imagefilmes entstanden und wurde von der Produktionsfirma EVO7 GmbH erstellt.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Wer ist Ramona und warum arbeitet sie gerne in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Was macht die Kanzlei aus? Das verrät sie in diesem Video.
Aufmerksamkeiten
Bloße Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören, sind Sachleistungen seitens des Arbeitsgebers, die auch in gesellschaftlichem Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner Zeit ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (R 19.6 EStG). Dies gilt bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inkl. MwSt).
Für was steht die Kanzlei? Wie arbeitet es sich in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Und was hat die Kanzlei mit Wald zu tun? Das sehen Sie in unserem aktuellen Imagefilm. Produziert wurde der Film von der Film- und Fernsehproduktionsfirma EVO 7 GmbH in München.
Die Bundesregierung möchte die hohen Energiepreise durch eine einmalige Energiepreispauschale ausgleichen.
Die Auszahlung wird durch die Lohnabrechnung September 2022 erfolgen und beträgt je Arbeitnehmer:in EUR 300,00. Der Betrag ist lohnsteuerpflichtig, das heißt, als Auszahlungsbetrag bleibt ein, um den persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers, gekürzter Betrag.
Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.