Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht
übersteigen wird, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG. Es sei denn, der Unternehmer erklärt, dass er auf die Anwendung verzichtet (optiert).
Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).
Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Nachfolgend einige Hinweise zum Jugendarbeitsschutzgesetz, Altersgrenzen und Verdienstgrößen:
1. Rechtliche Grundlagen: § 41 BGB und folgende
2. Einladung zur Mitgliederversammlung: Einladung aller Mitglieder zur Versammlung, damit der Verein beschlussfähig ist.
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Die Nutzung des betrieblichen PKWs kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.
Nachfolgend eine Aufstellung über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:
Zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts wurden in zwei BMF-Schreiben (30.09.2013 BStBl. 2013 I S. 1279 und 24.10.2014 BStBl. 2014 I S. 1412) Stellung genommen. Hierdurch
soll das Reisekostenrecht einfacher, übersichtlicher und gerechter werden.
Die Beendigung einer Kapitalgesellschaft vollzieht sich in die Auflösung, die Liquidation und schließlich die Beendigung und damit das Erlöschen als juristische Person. Gesellschaftsrechtlich lässt sich das Verfahren der Liquidation in den folgenden drei Phasen darstellen:
1. Rechtliche Grundlagen: Allgemeine Vorschriften: § 21 bis § 54 BGB, § 51 ff AO und das KStG Eingetragene Vereine: § 55 bis § 79 BGB
2. Einladung zur Gründungsversammlung: Durch die gesetzlichen Erfordernisse bei der Eintragung des Vereines in das Vereinsregister, müssen an der Gründungsversammlung mindestens 7 Personen teilnehmen.
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Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird
zukünftig bei allen Arbeitgebern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Aufgrund dessen wollen wir Sie hierüber informieren: