Die Finanzverwaltung hat nun folgende offene Rechtsfragen zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (im Volksmund auch Ansparabschreibung genannt) geklärt:
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
Der Kassenbericht
Bei Nutzung einer Registrierkasse genügt das Kassenbuch, bei einer offenen Ladenkasse ist ein Kassenbericht anzufertigen. Sinn und Zweck ist die nachvollziehbare, systematisch richtige Ermittlung der Bareinnahmen.
Gebrauchtwarenhändler kaufen ihre Waren oft von Privatpersonen. Da Privatpersonen nicht berechtigt sind, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen, kann der Händler keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der spätere Verkauf durch den Händler unterliegt jedoch dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent. Um in diesen Fällen eine adäquatere Umsatzbesteuerung zu erreichen, wurde die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG eingeführt.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) gibt es in dieser Form bereits seit 13.08.2008. Zuletzt wurde es am 31.08.2015 geändert.
In der letzten Zeit erleben wir bei der Durchführung von Außenprüfungen sowie bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen eine starke Fokussierung auf Bargeschäfte. Damit solche Prüfungen reibungslos und ohne Beanstandungen ablaufen, gibt es Einiges zu beachten. Einige Hinweise möchten wir Ihnen mit diesem Infobrief mit auf den Weg geben.
Die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ gelten schon immer. Bereits im 14. Jahrhundert wurden Grundsätze gebildet. Einige dieser Prinzipien wurden im HGB 1985 ausdrücklich festgelegt.
Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht
übersteigen wird, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG. Es sei denn, der Unternehmer erklärt, dass er auf die Anwendung verzichtet (optiert).
Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).