Kategorie 3
Jahr 2
Monat 2
Art 1
02
Jul
2020
Die Mehrwertsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt nicht wie bei anderen Umsätzen bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 30.06.2021. Die MwSt wird für ein Jahr, also vom 01.07.2020 – 30.06.2021, grundsätzlich von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.
26
Okt
2019
Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb
27
Aug
2019
Bei komplizierten steuerlichen Fragen können sich Firmen beim Finanzamt eine rechtssichere und kostenlose Auskunft einholen. Zum Beispiel bei Fragen rund um Löhne und Gehälter.