Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.
Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.
In den letzten Jahren war das Wetter immer wieder von Extremereignissen geprägt, die dem Wald zugesetzt haben. Durch Sturm, Dürre, Käferbefall, etc., sind große zusätzliche Mengen an Holz auf den Markt gekommen, die zu Verwerfungen auf dem Holzmarkt geführt haben.
Auch Waldbesitzer können jetzt eine Corona-Förderung beantragen. Details dazu erklärt Thomas kompakt im Video.
Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.
Falls Ihnen die Zeit für Haushaltsarbeiten fehlt oder Sie Hilfe beim Einkaufen o. Ä. brauchen, kann es sich steuerlich lohnen, einen Minijobber im Privathaushalt anzustellen.