Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen
Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld
Schon wieder haben wir ein neues Gesicht im Team: Barbara Roith hat heute bei uns angefangen. Als Studentin im Bereich „Steuerrecht“ passt sie perfekt zu uns.
Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Ramona und Sandra waren gemeinsam auf dem Berufsinformationsabend an der Realschule Vaterstetten und haben sich mit den Schülerinnen und Schülern zum Beruf Steuerfachangestellte/-r ausgetauscht und den Beruf vorgestellt.
Schon wieder dürfen wir uns über Verstärkung im Team freuen:) Seit dieser Woche unterstützen uns Natalie Srbinoska und Jasmin Huber mit ihren Erfahrungen als Steuerfachangestellte. Wir wünschen einen guten Einstand.
Wir freuen uns riesig über unsere neue Kollegin Gülay Erdogan. Sie ist seit dieser Woche als Steuerberaterin bei uns. Herzlich willkommen!
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.
„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.